Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines, Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind auf alle Verträge über die Lieferung von Waren durch uns an unsere Vertragspartner anzuwenden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.
- In laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte.
II. Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Mit der Bestellung einer Ware bindet sich der Kunde. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch Erklärung oder Auslieferung der Ware erfolgen.
- Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
III. Produktbeschreibungen
- Beschreibungen in Prospekten, Preislisten und sonstigen Unterlagen von uns bedeuten keine Garantieübernahme oder Zusicherung.
- Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
IV. Preis, Bezahlung
- Der Preis versteht sich, ausschließlich Fracht, Verpackung und Transportversicherung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, gehen Erhöhungen der Frachtsätze nach Vertragsschluss zu Lasten des Kunden. Wird der Preis einer Ware durch Änderungen der Abgabengesetze beeinflusst, sind wir berechtigt, den Preis im Umfang der Beeinflussung nachträglich zu ändern.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Zudem kann ein Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferung und Gefahrübergang
- Der Versand der Ware erfolgt von unserem Sitz oder Auslieferungslager. Der Versand erfolgt auf eine von uns nach freiem Ermessen gewählte Transportart.
- Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand auf dessen Gefahr.
- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Transportrisiko in handelsüblicher Weise auf Kosten des Kunden zu versichern.
- Für Verträge mit Kaufleuten im Sinne des HGB gilt, dass die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten bleibt.
- Für Verträge mit Unternehmern, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind gilt, dass wir im Fall der unverschuldeten nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Selbstbelieferung trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes vom Vertrag zurücktreten können. Gleiches gilt für Verträge mit Verbrauchern.
- Der Lauf einer vereinbarten Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Materialien und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
VI. Mängelhaftung / Gewährleistung
- Unter Ausschluss aller sonstigen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund und vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer VII., leisten wir wie folgt Gewähr:
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn es handelt es sich um gebrauchte Sachen. Bei letzteren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen dieser Ziff. VI 2. unberührt.
- Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen 2 Jahre und für gebrauchte Sachen 1 Jahr, jeweils gerechnet ab Ablieferung.
- Schadensersatzansprüche aufgrund einer durch Mängel verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch die Regelungen der beiden vorstehenden Absätze nicht eingeschränkt. Nicht eingeschränkt werden durch diese Regelungen auch sonstige gewährleistungsrechtliche Schadensersatzansprüche im Falle der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (zum Begriff der wesentlichen Vertragspflichten s. Regelungen unter "VII. Haftung") durch uns. Insofern verbleibt es also bei den gesetzlich vorgesehenen Fristen.
- Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang daraufhin zu untersuchen, ob diese einwandfrei und für den vorhergesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Im Regelfall muss die Untersuchung spätestens am auf den Wareneingang folgenden Werktag erfolgen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung, so gilt die Ware als genehmigt, wenn der Kunde Kaufmann ist. Ist er nicht Kaufmann, führt die schuldhafte Verletzung der Untersuchungspflicht zu seiner Schadensersatzpflicht. Die bei tunlicher Untersuchung der Ware feststellbaren Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ergebnisse der Untersuchung fernmündlich und schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei der Eingangsuntersuchung nicht entdeckt worden sind, sind unverzüglich fernmündlich und schriftlich anzuzeigen, sobald sie der Kunde entdeckt. Unterlässt der Käufer diese Anzeigen, gilt die Ware als genehmigt, wenn der Kunde Kaufmann ist. Ist er Nichtkaufmann, führt die schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht zur Schadensersatzpflicht des Kunden.
- Die Regeln des vorstehenden Absatzes gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Auch in diesem Fall hat der Kunde aber einen von ihm erkannten Mangel kurzfristig – spätestens nach 4 Wochen – anzuzeigen.
- Im Fall form- und fristgerechter und begründeter Mängelrüge hat der Kunde nach unserer Wahl (wenn er Verbraucher ist: nach seiner Wahl) einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sendet der Kunde die Ware zu diesem Zweck zurück, muss er für eine sachgerechte Verpackung und einen sicheren Transport sorgen. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes während des Transports trägt der Kunde. Schlagen Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung wiederholt fehl, ist der Kunde berechtigt, den Preis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht setzt aber voraus, dass der Mangel nicht nur unerheblicher Natur ist.
- Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass diese zu Unrecht erfolgt ist, so sind wir berechtigt, nicht nur die Kosten für Versand und Verpackung, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren zu berechnen.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
VII. Haftung
- Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen und außerhalb der Gewährleistung, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – z.B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
- Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich jedoch auf den Satz des typisch vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des vorherigen Absatzes.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, so lange das Eigentum noch nicht vollständig auf ihn übergegangen ist. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts der Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen, die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Kunde derartige Handlungen vorzunehmen.
IX. Sonstige Bestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind aber berechtigt, stattdessen Klage am Gerichtsstand des Kunden einzureichen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Hamburg, 01.05.2007



